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SATZUNG

GESELLSCHAFT GRIECHISCHER AUTORINNEN IN DEUTSCHLAND e. V. (GGAD eV.)

Die vollständige Satzung können Sie hier herunterladen.

§1 Name und Sitz

(1) Der Verein trägt den Namen „Gesellschaft Griechischer AutorInnen in Deutschland e. V.“
(2) Sitz des Vereins ist Düsseldorf.
(3) Der Verein ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Vereinsregisternummer … eingetragen.

§2 Vereinsziele

Vereinsziele sind:
(1) die gemeinsamen Bemühungen, die Werke der Vereinsmitglieder zu sammeln, ihre
Bekanntmachung zu fördern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
(2) die gemeinsamen Interessen der Vereinsmitglieder zu wahren und gegenüber staatlichen und sonstigen Stellen und Organisationen zu vertreten,
(3) die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen die Werke der Vereinsmitglieder, der griechischen Literatur und der Literatur überhaupt gefördert werden,
(4) die Beteiligung der Verinsmitglieder an jeder Art griechischsprachiger Bildung und Aus-bildung mit dem Ziel eine zeitgenössische, offene und multikulturelle Gesellschaft zu unterstützen. Besonders nachdrücklich soll die Förderung und Sensibilisierung der AutorInnen mit Migrationshintergrund gepflegt werden,
(5) die Verbreitung der deutschen und griechischen Sprache durch die Literatur,
(6) die Unterstützung der Verständigung zwischen den Völkern.
Für die Erreichung seiner Ziele kooperiert der Verein auch mit anderen Vereinen und Trägern.

§3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (1977) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Die finanziellen Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(3) Die Mitglieder dürfen als solche keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten.
(4) Keine Person darf wegen Ausgaben, die den Vereinszwecken fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft

Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
(1) Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die der griechischen Literatur die-nen, in Deutschland leben, das 18. Lebensjahr vollendet haben und literarische Texte schreiben oder übersetzen, die veröffentlichet werden.
Das werdende Mitglied stellt einen schriftlichen Antrag an den Vereinsvorstand, der darüber entscheidet.
(2) Außerordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und die Möglichkeit haben, zur Erreichung der Vereinsziele beizutragen.

Die Gründungsmitglieder:

Michalis Patentalis
Sevastos Sampsounis
Sophia Georgallidis
Thalia Andronis
Antonis Kalfas
Niki Eideneier
Georgios Krommydas

Die Vereinsadresse ist:

Michalis Patentalis
Postadresse
Ludenberger Str. 25
40629 Düsseldorf

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